Regelwerke
Alle Regeln und Gesetze des TrustV FiveM Servers. Wähle eine Kategorie oder suche nach spezifischen Paragraphen.
§1 Allgemeines
Server RP-Regeln
1.1. Mit der Verbindung auf den TRUSTV-Server akzeptierst du unser Regelwerk und bestätigst damit, dass du unser Regelwerk gelesen und verstanden hast.
Bitte beachte auf, dass Deine Daten gespeichert werden, sobald du dich mit unserem Server verbindest. Deine Daten sind jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen verschlüsselt und können nur von der Projektleitung eingesehen werden. (SteamID, DiscordID und Name etc.)
1.2. , übermäßige- nicht RP-bezogene Beleidigungen, sexuelle Belästigung, Extremismus sind verboten. Auch RP hat Grenzen und wer diese durch das Ausspielen von Vergewaltigungen, stark übertriebener Folter, sowie Frauenfeindlichkeit und Rassismus, wird mit einem sofortigen und permanentem Spielausschluss bestraft.
1.3. Die Verwendung jedlicher Client-Modifikation (Hacks, Modding, etc.) ist zu unterlassen und wird mit einem permanentem Ausschluss vom Projekt geahndet- Ausnahme hiervon stellen Grafikmods dar, welche alle Elemente vollständig darstellen.(Verboten wären Grafik-Mods, die z.B. Wände transparent machen)
1.4. Echtgeldhandel ist verboten und wird mit einem Projektausschluss (permanent) bestraft.
1.5. Wer eine Fraktion verlässt, erhält einen Fraktions-Cooldown von 7 Tagen, bis dieser abgelaufen ist, kann man keiner anderen Fraktion beitreten.
1.6. Wird eine Fraktion von der Fraktionsverwaltung aufgelöst, wird an deinem Spielverhalten gemessen, ob du fähig bist, noch einmal eine Fraktion zu eröffnen.
1.7. Das Tragen von Helmen, die einen Headshot absorbieren können, ist nur mit Genehmigung der Fraktionsverwaltung erlaubt.
1.8. Sollte die Leitung einer Staatsfraktion seit über 96 Stunden nicht mehr auf dem Server gespielt haben, kann die Position von der Fraktionsleitung neu vergeben werden.
1.9. Streaming: Sollte man aus unserem Staat heraus streamen wollen, so steht dem nichts im Wege. Voraussetzung ist jedoch, eine Nennung im Titel. z.B. [TrustV]. Die Nutzung von Soundboards ist untersagt. Ausnahme -> Musik im Autoradio auf Lautstärke 3,5 m.
Jeder ist für seinen Account verantwortlich und wenn ein Dritter deinen Account nutzt und missbraucht, bist du dafür verantwortlich!
Namen berühmter Persönlichkeiten (schon aus eventuellen Namensrechten), sowie Trolling-Namen sind bei der eigenen Namensfindung ausgeschlossen.
Fremd/-Eigenwerbung ist strikt verboten !! Auch das Ausnutzen von Grauzonen ist nicht erlaubt. Bei Auffälligkeiten bitte sofort den Support informieren !
§2 Trolling / META-Gaming / BSG
Server RP-Regeln
2.1. Jede Verhaltensweise, welche das Ziel hat, andere in ihrem Spielspaß einzuschränken, sind verboten. Meta-Gaming und Stream-Sniping sind absolut untersagt.
Das Schauen von Streams des Projekts ist verboten, solange man selbst auf diesem unterwegs ist. BSG (Backseat Gaming), sprich Livestreamern, Befehle/Tipps geben ist verboten!
2.2. Während der TrustV Server bespielt wird, ist es strengstens untersagt in anderen Voice Medien zu kommunizieren. (Discord, Mumble, Skype, TS etc.).
Dies wird mit einem 24 Stunden / 7 Tage / Perma ban bestraft.
§3 Roleplay Verhalten
Server RP-Regeln
3.1 Dem Spieler eine RP-Situation aufzuzwingen bzw. diesem keinen Ausweg zu geben, wird als Power-RP gewertet und wird somit bestraft.
3.2 Sich in eine fremde RP-Situation hinein zu spielen, zu der man als Spieler selbst keinerlei Bezug hat, ist Ninja-RP und wird bestraft.
3.3: Sex-RP hat auf diesem Server nichts zu suchen. Und wird mit einem 24 Stunden Bann bestraft [Bist zum kompletten Ausschluss. Ausgenommen sind hier Private Anwesen]
3.4 Kein Spieler ist dazu berechtigt, über den Tod eines anderen Chars zu entscheiden. Aktionen, wie Hinrichtungen, welche als unmittelbare Konsequenz den Tod eines Charakters haben, sind im Support zu beantragen und müssen zwingend genehmigt werden, bevor diese im RP umgesetzt werden. Der Spieler des Charakters, welcher betroffen ist, wird von der Support Entscheidung nicht in Kenntnis gesetzt.
3.5 Verletzungen, welche einem Char zugefügt werden, wenn er bewusstlos ist, müssen nicht ausgespielt werden.
3.6 Die Schändung von Charakteren, welche bewusstlos sind oder getötet wurden, ist strengstens verboten und führt zum sofortigen Ausschluss.
3.7 Sobald du das Spiel betrittst, wirst du zu deinem Charakter, den du verkörperst. In der Rolle zu bleiben ist die Grundvoraussetzung für RP.
3.8 RP-Flucht ist verboten. Auch bei Regelverstößen ist die RP-Situation auszuspielen.
3.9 Im RP gibt es keine Serverabstürze, Restarts, Bugs o.ä. Situationen dergleichen, könnt ihr für euch behalten, oder durch Umschreibungen in das RP mit einbeziehen.
3.10 RP-Stränge gelten als beendet, sobald eine Partei dies eindeutig kommuniziert oder mehr als 4 Wochen keine aktive Handlung in ihm vorgenommen wurde.
3.11 Der Server erlaubt Zweit-Charaktere. Dies beinhaltet ein Verbot der Selbstbereicherung/Handel zwischen den eigenen Charakteren. Dies beinhaltet auch die Hilfe Dritter! Spielercharaktere dürfen nicht in eigene gegenseitige RP-Storys eingebunden werden. Klingt logisch, zur Sicherheit erwähnen wir es hier nochmals.
3.12 In direkten Konfrontationen ohne Kriegsrecht MUSS ein ausgeglichenes Kräfteverhältnis herrschen. 20 gegen 5 ist zu unterlassen! [Ausnahme der Polizei da sie das Gesetz vertritt]
3.13 Du bist erfolgreich beim Bankraub/Geiselnahme oder anderen illegalen Verstößen? Dann sei auch so fair und gib allen die Möglichkeiten, dich zu finden und das Räuber/Gendarme auszuleben. Daher gilt eine 15-minütige Sperre, Fahrzeuge einzuparken/Beute einzuzahlen, nachdem du den Ort des Geschehens verlassen hast.
3.14 Das Stehlen von staatlichen Fahrzeugen ist nur mit triftigen RP-Hintergrund erlaubt.
§4 Sperrzonen
Server RP-Regeln
4.1: Beim Betreten einer Sperrzonen hat die Polizei die offizielle Erlaubnis zu schießen [ Ohne Ankündigung ]
4.2: Das unnötige Aufhalten in einer Sperrzone ist verboten und wird als, Leben nicht geschützt, betrachtet.
4.3: Sperrzonen sollen nicht zum Gambo anregen. Zuerst sollte dem Zivilisten einmal Bescheid gegeben werden, dass er sich aus der Sperrzone entfernen soll.
4.4: Sperrzonen dienen nicht dazu, sie bei jeder Kleinigkeit auszurufen.
§5 Drittpartei
Server RP-Regeln
5.1: Sobald sich zwei Fraktionen in einer aktiven/gewaltsamen RP-Situation befinden, darf sich keine dritte Partei einmischen. Sollten sich zwei Fraktionen in einer aktiven/gewaltsamen RP-Situation befinden und auf eine weitere Fraktion schießen, so darf die neue beschossene Fraktion schießen und dadurch ihr Leben schützen → (Ausnahme: PD , etc. sind von dieser Regelung ausgeschlossen)
5.2: Mediziner dürfen erst 5 Minuten nach einem laufenden Feuergefecht eingreifen, um Drittpartei zu vermeiden.
Ausgenommen ist, wenn der Mediziner in einer RP Situation verwickelt wird.
§6 Paycheck-Farming
Server RP-Regeln
6.1: Sobald dein Charakter im Dienst ist und einen Paycheck erhält, ist es nicht erlaubt, außerdienstliche Tätigkeiten nachzugehen.
6.2: Staatsfraktionen:
Wenn nicht berufliche Aktivitäten ausgeübt werden, muss man sich im Off-Duty befinden und jegliches staatliches Equipment abgeben.
6.3: Staatsfraktionen: Während dein Charakter im Dienst ist, darf er nicht für einen längeren Zeitraum abwesend sein.
§7 Baiting
Server RP-Regeln
7.1: Die künstliche Aufmerksamkeit auf einen zu lenken ist verboten. (Cop-Baiting, Fraktion-Baiting).
7.2: Das provozieren einer Schuss Ankündigung (Schuss-Call) durch z.B. grundloses provozieren oder beleidigen eines Spielers ist verboten.
§8 RDM/VDM
Server RP-Regeln
8.1: Das Töten oder der gezielte Beschuss eines Spielers ohne RP-Hintergrund ist untersagt und zählt als Random Deathmatch (RDM).
8.2: Das Überfahren eines Spielers mit einem Fahrzeug ohne RP Hintergrund wird als Vehicle Death Match (VDM) gewertet und ist verboten.
8.3: Es muss vor Beschuss eine Schuss Ankündigung (Schuss Call) erfolgen. Dabei ist es wichtig, dass der Gegenüber (Gegnerische Partei [Achte auf Grauzone]) mindestens 5 Sekunden Reaktionszeit hat.
8.4: Das unmittelbare/absichtliche und fixierte Zielen mit einer Waffe auf eine Person gilt als Schuss Ankündigung, auch bereits abgegebene Warnschüsse und der Gebrauch des Tasers zählen als Schuss Ankündigung.
8.5: Drive Bys sind nur von Fahrzeug zu Fahrzeug erlaubt.
8.6: Eine Schussankündigung ist 15 Minuten (Ab dem Punkt wo sie angekündigt wird) gültig und ist für die Personen wirksam, welche sich aktiv in dieser RP Situation befinden.
§9 Fail-RP
Server RP-Regeln
9.1: Fail-RP, alles realitätsferne Verhalten wird geahndet. (Beispiel: Sein Fahrzeug mittels WASD umdrehen)
9.2: Das Ausspielen von tödlichen Krankheiten, Seuchen und Schwangerschaften wird als Fail-RP gewertet und ist somit verboten.
9.3: Ein Auto, mit 50% zerstörten Reifen wird als nicht mehr fahrbereit betrachtet und darf nicht benutzt werden.
9.4: Nur geländetaugliche Fahrzeuge dürfen im Gelände gefahren werden.
Off-Road-Beispiele sind: 4X4 und 6x6 Fahrzeuge, Geländemotorräder, Brabus Sprinter "Grove".
Off-Road Fahrzeuge MÜSSEN Geländereifen haben oder werden nicht als Off-Road Fahrzeuge angesehen.
§10 Strafanstalt
Server RP-Regeln
10.1: Maximale Strafen, welche von der Exekutiven verhängt werden können:
- Maximale Hafteinheit beträgt 60 Monate (60 Minuten)
- Maximale Geldstrafe beträgt 250.000€
10.2: Maximale Strafen, welche von den Richtern verhängt werden können:
- Maximale Hafteinheit beträgt 90 Monate (90 Minuten)
- Maximale Geldstrafe beträgt 500.000€
10.3: Chief of Justice & Gouverneur:
- Ausnahme bei Terrororganisationen 150 Monate (150 Minuten)
- Ausnahme bei Terrororganisationen 2.000.000€
§11 Support
Server RP-Regeln
11.1: Der leitende Support entscheidet über euer Verfahren. Ihr habt kein Recht, Forderungen zu stellen, wie z.B. “Ich möchte mit jemanden höheren sprechen”.
11.2: Das Missbrauchen der "/Calladmin" oder der "/Support" - Funktion ist untersagt. ( Nur bei dringenden Regelverstößen wie z.B. Trolling, Modding)
11.3: Im Support sind Videobeweise Pflicht! Zeugen sind nicht als Beweisgrundlage anzusehen. Somit sind Rückerstattungen auch nur mit eindeutigem Videobeweis möglich.
11.4: !!! Support Gespräche dürfen nicht aufgenommen oder gestreamt werden !!!
11.5: Während einer RP-Situation sollte das Betreten des Supports vermieden werden.
§12 Kommunikation
Server RP-Regeln
12.1: Die Nutzung von Stimmverzerrern ist nur temporär gestattet und muss zur RP-Situation passen und realistisch ausgespielt werden. Oder hast du schon mal einen Bandana mit Stimmverzerrer gesehen?
12.2: OOC-Talk ist verboten. (Auch die Verwendung von Blacklisted Wörtern)
12.3: Die Nutzung von Soundboards ist verboten (Ausnahme: Stimme auf 3,5m als Radio im Auto)
12.4: Kommunikation - Blacklist:
- Suppenküche
- Regelwerk ( Biebel )
- Support
- Supporter, Admin, Moderator, Guide
- Allgemeine Anspielungen auf den Support sowohl IC als auch OOC
- Gopro, Bodycam, Eule, Drohne, Modder (stattdessen Zauberer)
- Clip, Aufnahme, Safezone, Grüne Wiese Fail-RP, VDM, RDM , u.Ä.
- Spieler (stattdessen Mensch, Bürger o.Ä.)
- Inventar (stattdessen Rucksack, Tasche)
- AFK (sucht ein ein Rückzugsort, Finger in die Luft zeigen. SPIELT EURE ABWESENHEIT AUS)
- Restart (stattdessen Sonnenwende)
- ID (stattdessen Lieblingszahl, Schuhgröße)
- PC-Absturz
- Lags, Bugs , Glitches (stattdessen Kopfschmerzen/Matrix)
- Familiäre Beleidigungen (“Hurensohn”, “Ich ficke deine Toten, usw.”)
§13 Ein Leben - Regel
Server RP-Regeln
13.1: Du bist keine Katze. Du hast nur ein Leben, deswegen schütze es!
13.2: Das oberste Ziel in jeder RP-Situation ist es, seine eigene Haut zu retten. Wir erwarten von allen Spielern, so zu handeln und Grenzen zu respektieren.
13.3: Wenn man mit einer Waffe bedroht wird, ist man verpflichtet, sein Leben zu schützen. In dieser Situation eine Waffe zu ziehen wird als FailRP gewertet und dementsprechend sanktioniert.
13.4: Value of Life → Sobald du vermittelt bekommst, dass du von der anderen Partei hingerichtet werden sollst, so kannst du mit Gewalt versuchen dein Leben zu schützen
§14 Hinrichtungen und Tod des eigenen Charakters
Server RP-Regeln
14.1: Der Tod/die Hinrichtung muss immer über den Support abgeklärt werden, da dieser den Char für Tod erklären muss.
Denkt daran, dass der permanente Tod eines Charakters immer das letzte Mittel eines RP-Stranges darstellt.
14.2: Der Tod eines Chars kann auch durch den Handlungsverlauf des RPs bestimmt werden. Sollte dies der Fall sein, sind beide Seiten verpflichtet, sich nach Beendigung der RP Situation zur Klärung im Support einzufinden.
Die finale Entscheidung, falls das Opfer mit der Hinrichtung nicht einverstanden ist, obliegt dem Support.
14.3: Suizid muss (wie eine Hinrichtung) einen triftigen RP-Hintergrund besitzen und ist im Support anzumelden bzw. nachzureichen.
Suizid sollte wie auch eine Hinrichtung als letztes Mittel eines RPStrangs gelten.
14.4: Mediziner dürfen aufgrund der extremen Verletzungen und aktenkundigen Vorgeschichte nach Zustimmung des Supports den Tod eines Chars bestimmen.
§15 Geiselnahmen, Raub, Erpressung
Server RP-Regeln
15.1: Geiselnahmen müssen mindestens 60 Minuten vor einem bekannten Restart des Servers begonnen werden.
15.2: Eine Geisel darf nicht bei mehreren Überfällen benutzt werden.
15.3: Das Verwenden von Fake-Geiseln ist verboten.
15.4: Das Verwenden von mobilen Geiseln ist verboten.
15.5: Das PD / SD / FIB ist verpflichtet, das Leben der Geisel zu schützen, jegliche Handlungen, welche dieses gefährden oder gar beenden, werden sanktioniert. Ausnahme - Kein anderer Ausweg —> Power-RP
15.6: Eine Geiselnahme darf nicht willkürlich vonstatten gehen, sondern muss mit einem vernünftigen RP Hintergrund begründet werden. Geiseln, die kooperieren, dürfen im Anschluss nicht exekutiert werden.
15.7: Lösegeldforderungen:
15.7.1: Zivilist-Geiseln → max. 30.000$ pro Kopf
15.7.2: Staatliche Mitarbeiter → max. 60.000$ pro Kopf
15.7.3: 12er der Staatsfraktionen → max. 250.000$ pro Kopf
15.8 Raubüberfälle:
15.8.1: Raubüberfälle dürfen von einer Person/Gruppierung nur jede Stunde gestartet werden.
15.8.2: Sollte man einen Raubüberfall gestartet haben, so darf man ihn nicht mehr abbrechen.
15.8.3: Staatsbank Pacific Standard darf nur alle 24h von einer Gruppierung/Person gestartet werden.
15.8.4: Juwelenraub darf nur zweimal am Tag von einer Gruppierung/Person gestartet werden.
15.8.5: Es liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des FIBs, Banküberfälle und Ladenräube anzufahren. Deshalb gilt es, dies zu unterlassen. (Ausnahmen: Staatsbank Pacific Standard oder wenn es vom PD/SD als Verstärkung angefordert wird).
15.8.6: Das DOJ und ihre Marshalls werden nicht als Exekutive gezählt und dürfen somit nicht dem PD oder FIB bei Geiselnahmen, Räuben, etc. aushelfen.
15.8.7: Solltet ihr bei Banküberfällen innerhalb von 5 Minuten keine Geiseln vorzeigen können, darf das SWAT und das FIB hinzugezogen werden.
15.8.8: Bei der Staatsbank: Pacific Standard darf das SWAT direkt anfahren.
15.8.9: Das Verschanzen im Tresor bei einem Banküberfall wird als Bugusing gewertet, da der Tresor für das PD als geschlossen angezeigt wird und gilt somit als verboten.
15.8.10: SD und PD haben abgegrenzte Gebiete in denen sie agieren dürfen, jedoch können diese in speziellen Situationen aufgehoben werden → (Verfolgungsjagd ins andere Land (Blaine County und Los Santos) oder bei großen Überfällen wie z.B. der Staatsbank und Unterbesetzung bei einem der beiden Departments).
15.8.11: Das Abnehmen des staatlichen Equipments (Langwaffen,Taser, etc.) von Mitgliedern der Staatsfraktionen ist strengstens untersagt. (Ausnahme: alle Pistolen bis auf .50 Kaliber und AP-Pistolen / SMGs dürfen auch abgenommen werden).
§16 Gangs / Gruppierungen
Server RP-Regeln
16.1: Die Gründung einer Gruppierung/Fraktion muss via Ticket beim Support erfragt werden [Discord]. Bitte beachtet, dass zur Gründung einer Gruppierung/Fraktion mind. 4 Personen erforderlich sind.
16.2: Für Gangs und sonstige Gruppierung gilt eine maximale Anzahl 10 Personen [AKTIV oder INAKTIV]. Dies umfasst auch Mitglieder, welche nicht äußerlich erkennbar.
Teil der Gruppierung sind aber permanent Teil des RPs um die jeweilige Gruppierung bilden.
16.3: Gangs sind permanente Kontrahenten, die im Machtgefüge von Los Santos im Clinch liegen.
16.4: Der permanente Zusammenschluss von Gruppierungen ist untersagt.
16.5: Ein Krieg ist auf maximal zwei Gruppierungen beschränkt. Der Beginn eines Krieges wird durch den Support bekannt gegeben und ist zu beantragen.
Beiden Parteien muss genügend Zeit zur Vorbereitung eingeräumt werden.
In einem aktiven Krieg herrscht Kriegsrecht.
16.6: Kriegsrecht:
Im Krieg sind Schießereien ohne Schuss Ankündigung gestattet. Während eines Krieges ist das Ablegen der Farbe/Erkennungskleidung ein Verstoß gegen das Kriegsrecht, also ein Bruch der Serverregeln !!
Zivilisten sind so lange als neutrale Partei zu betrachten, bis sie sich aktiv zu einer Seite bekennen.
16.7: Kriminelle Aktionen, welche Gruppierungen unter anderer Farbe (False Flag) umsetzen möchten, sind mit triftigem RP-Hintergrund gestattet.
Gruppierungen, die sich im Krieg befinden, sind von dieser Regel ausgenommen. Dessen Farbe steht für False-Flag-Aktionen in diesem Zeitraum nicht zur Verfügung.
16.8: Bevor die Anmeldung final vom Support genehmigt werden kann, muss seitens der Gang ein einzigartiges Erkennungsmerkmal (Farbe / Kleidung / Tattoo (Ausnahme im Krieg)) festgelegt werden, welches nicht permanent getragen beziehungsweise sichtbar sein muss.
Ausgenommen von der Regel ist das Kriegsrecht.
Solltet ihr als Erkennungsmerkmal eurer Gruppierung ein Tattoo hinterlegt haben, so greift automatisch das zweite, hinterlegte Erkennungsmerkmal, um eine Chancengleichheit für beide Seiten zu gewährleisten. Ein Protect von Farben/Kleidung bei Zivilisten wird nicht geduldet !!
§17 Fraktionen
Server RP-Regeln
17.1: Die Leitungen von allen staatlichen Gewalten (LSPD/Justiz) sind von der vorangegangenen Regelung ausgenommen.
17.2: Die Leitungen der staatlichen Gewalten müssen sich entsprechend ihrem Rang und ihrer Verantwortung verhalten. Jegliche Form von überdurchschnittlichem Ausnutzen seiner Position ist untersagt.
17.3: Keinem Mitglied der Exekutive und Judikative darf bei korrekter Ausübung des Dienstes Vergeltung zugeführt werden. Ausnahme bilden lange und tiefgreifend aufgebaute RP-Stränge, sowie tief einschneidende und voll umfänglich ausgespielte vorangegangene Situationen mit dem Mitglied der Fraktion. Im Zweifel muss immer die Erlaubnis des Supports eingeholt werden!
17.4: Neutrale Fraktionen (Fraktionen, welche dem Staat/Bürgern eine unterstützende Funktion bieten) besitzen in Los Santos keinen besonderen Schutz. Heißt : "Bietet ein Medic euch eine RP-Chance, dann nutzt sie.". Verboten ist dagegen, dass bei Fehlverhalten eines Spielers die komplette Fraktion darunter leidet.
§18 Baseraids
Server RP-Regeln
18.1: Baseraids müssen nun nicht mehr bei der Fraktionsverwaltung angemeldet werden, jedoch: Als Bad-Fraktion darf man eine andere Fraktion nur jeweils 1x am Tag Baseraiden. (Angabe der eigenen Fraktion, des Grundes und der gegnerischen Partei im “Baseraids”-Ticket)
18.2: Für staatliche Fraktionen können 3 Baseraids am Tag vollstrecken, jedoch darf nicht immer dieselbe Fraktion angegriffen werden. (Hierfür soll auch das genannte Ticket-Tool genutzt werden.)
18.3: Flüchtet eine Partei mit eröffneten Schuss Ankündigung in ihr Anwesen, so wird kein Antrag auf Baseraid benötigt.
§19 Staatsfraktionen
Server RP-Regeln
19.1: Mediziner haben Immunität, jedoch wird diese nach Provokationen aufgehoben.
19.2: Mitglieder einer Staatsfraktion müssen ihre Dienstnummern preisgeben.
19.3: Ein Mitglied einer Staatsfraktion muss sich erkenntlich im Dienst zeigen. (ausgenommen FIB bei Ermittlungen).
19.4: Das Ausspielen jeglicher Korruption ist strengstens untersagt.
19.5: Das Ausspielen von Vetternwirtschaft innerhalb der Staatsfraktionen ist untersagt.
19.6: Gesetze, welche vom DOJ erlassen werden, müssen zuvor bei der Fraktionsverwaltung angemeldet werden.
19.7: SD & PD dürfen fünfmal am Tag ein und dieselbe Route abfahren. (Das dauerhafte Verharren an einer Route ist verboten.)
19.8: SD & PD dürfen Razzien an Routen nur mit einer Mannstärke von mind. 4 Personen starten! Überwachungen und Observationen ab mind. 2!
§20 Bewusstlosigkeit
Server RP-Regeln
20.1: Bewusstlosigkeit tritt ein, sobald der Screen und Timer auf dem Bildschirm erscheint. Alle Informationen, währenddessen du im RP erfährst, sind nicht zu verwenden. Davon ausgenommen sind Verletzungen für die Mediziner / Informationen über Erinnerungen vor der Bewusstlosigkeit.
20.2: Über die Erinnerung an Informationen vor dem Zeitpunkt vor der Bewusstlosigkeit entscheidet die siegende Partei durch klare Kommunikation, sollte der Spieler am Krankenhaus spawnen. Nach Versorgung durch die Mediziner am Ort des Geschehens, kann sich ein Spieler nach einem realistisch bemessenen Zeitraum (je nach Schwere der Verletzung) wieder vollständig erinnern.
20.3: Es ist verboten, sich nach dem Spawnen am Krankenhaus umgehend zurück zum Ort des Geschehens zu begeben.
20.4: Für einen Spieler, der am Krankenhaus spawnt, ist die RP-Situation beendet. Er hat sich jetzt vorrangig auf die Genesung seines Charakters zu kümmern und hat sich dementsprechend zu verhalten.
20.5: Nachdem man bewusstlos war, kann man für 10 Minuten keinerlei gewaltsame Handlungen ausführen.
20.6: Wer bewusstlos ist, kann sich an keine Details der letzten 15min erinnern.
20.7: Wer ausblutet, kann sich an keine Details der letzten 60min erinnern. Ausnahme: Bei Blood-Outs gilt dies für alle RP-Stränge und Informationen, die man in der Zeit mit der Fraktion gesammelt hat.
§21 Zivilisten Regeln
Server RP-Regeln
21.1: Zivilisten haben das Privileg, nicht in Gang oder in den ihren Streit verwickelt zu werden, außer sie halten sich nicht an die netten Manieren [Provokation - Beleidigung - oder stehlen Eigentum von anderen Spielern]
21.2: Zivilisten dürfen nicht als Fraktion agieren oder den Weg zu einer Straftat begleiten, da sie als neutrale Fraktion anerkannt werden.
21.3: Zivilisten: Was dürfen wir .... Wir dürfen alles auf dem Server machen, wenn wir alleine agieren und keine Hilfe von einer 2 , 3 Person bekommen, was meinen illegalen Weg angeht.
21.4: Zivilisten haben aber auch eine tolle Nummer auf dem Server ... Sie dürfen alle legalen Routen machen, die der Staat zu bieten hat. In einer größeren Gruppe so wie der Staat es zulässt [Zum Beispiel könnt ihr mit 100 Leuten alle legalen Routen beackern]
§22 Terrorismus
Server RP-Regeln
22.1: Das Ausspielen von einem terroristischen Akt ist nur mit ausreichendem RP-Hintergrund gestattet und muss öffentlichkeitswirksam mindestens 15 Minuten vorher angekündigt werden.
22.2: Der Anschlag selbst muss mindestens 120 Minuten vor Restart des Servers begonnen haben.
22.3: Die Konsequenzen für einen Angriff auf die staatliche Ordnung sind vom Spieler, welcher den RP Strang beginnt zu akzeptieren.
22.4: Nach einem Terroranschlag gilt für mindestens 60 Minuten eine Ruhefrist, welche keinen weiteren Anschläge, sowie Geiselnahmen oder großflächige Überfälle oder einen Bankraub gestatten.
Gefahrenstufen:
22.5: Gefahrenstufe kann in Ausnahmen den Staatsfraktionen genehmigt werden. Dies muss bei der Fraktionsverwaltung angefragt und genehmigt werden.
- Gefahrenstufe 1: Ab dieser gilt eine erhöhte Polizeipräsenz und härteres Durchgreifen der Staatsfraktionen.
- Gefahrenstufe 2: Ab dieser werden Grenzkontrollen und geheime Rufzeichen eingeführt.
- Gefahrenstufe 3: Ab dieser werden alle Streitkräfte des Staates mobilisiert und Staatsfraktionen dürfen ohne Schusscall agieren
§23 Safezone
Server RP-Regeln
23.1: Safezonen werden durch einen triftigen RP-Hintergrund aufgelöst. (Beispiel: Ein Spieler flüchtet bewusst in eine Safezone)
Safezonen sind:
- Los Santos Medical Department (LSMD)
- Flughafen
§24 Client Modifikationen
Server RP-Regeln
24.1: Sichtbare Schusslinien sind verboten.
24.2: Wetterverändernde Modifikationen sind verboten.
24.3: Entfernte Objekte wie Laternen, Büsche etc. sind verboten.
24.4: Grafikauflösung so wie 4:3 Sind Verboten!
§25 Combat
Server RP-Regeln
25.1: Die Verwendung von "U", um Schaden zu verhindern ist verboten und wird als Bugusing gewertet.
Bewusstes Bugusing ohne den Bug gemeldet zu haben führt zu Strafen!
§26 OOC Talk
Server RP-Regeln
26.1: Das Ansprechen von Teammitgliedern im Bezug zu Themen außerhalb des RPs, (unter anderem Updates oder ähnlichem) wird als OOC Talk gewertet und ist untersagt. Alles Private und nicht zum RP gehörende, sind strengstens zu unterlassen !!
§27 Server-Regelwerk Grauzone
Server RP-Regeln
27.1: Das Regelwerk darf nicht durch Grauzonen ausgenutzt werden oder man versucht sich auf etwas zu versteifen, was nicht zu 10000% da drinnen steht.
Wir appellieren doch noch an den gesunden Menschenverstand .. Sollten irgendwelche Grauzonen das Regelwerk nicht zu 100% verstanden worden sein,
bitten wir um Nachfrage an einen Admin / Teammitglied.
§28 RP Fahrzeug Regeln
Server RP-Regeln
28.1: Es ist nicht gestattet mit einem Auto weiter zu fahren, wenn 50 % der Reifen defekt sind oder diverse Anbauteile [Motorhaube, Türe, Kofferraumdeckel, etc] am Auto fehlen.
Im RL fährt man auch nicht weiter!
Ausgenommen man befindet sich in einer Verfolgungsjagd [mit der Polizei oder anderen Fraktionen]
§29 Überfälle
Server RP-Regeln
29.1 Es darf niemand gezwungen werden, Sachen abzugeben, die er nicht unmittelbar dabei hat (z.B.: Geld von einem ATM abheben)
29.2 Bei jeglicher Art von Überfall und Geiselnahmen ist darauf zu achten, dass ca. 1 Minute RP (z.B.: Verhandlungen) geführt werden.
29.3 Das reine Kommunizieren und Ablaufen einer bspw. Geiselnahme über den #Chat im Discord ist damit entsprechend verboten.
29.4 Das ununterbrochene Ausrauben / Überfallen von Spielern sowie Läden, Banken und sonstigen Möglichkeiten ist untersagt.
29.5: Das Starten von Raubüberfällen auf die in den Paragrafen 7, 8, 9 und 10 genannten Objekte ist ab 30 Minuten vor dem nächsten, geplanten Restart sowie in den ersten 30 Minuten nach einem Restart im Interesse aller beteiligten Parteien untersagt. Selbiges gilt für sogenannte "Baseraids".
29.6: Zwischen zwei Großaktionen (ausgenommen: Baseraids & Stürmungen) muss ein zeitlicher Abstand von zwei Stunden liegen. Dies gilt sowohl für Fraktionen, als auch für jeden einzelnen Spieler an sich (auch bei Fraktionswechsel).
29.7: Bankraub dürfen ab 6 Polizisten im Dienst durchgeführt werden
29.8: Juwelenraub ab 3 Polizisten im Dienst
29.9: HumaneLabs-Raub ab 12 Polizisten im Dienst und
29.10: Ladenraub dürfen ab 2 Polizisten im Dienst durchgeführt werden.
29.11: Medics sind unantastbar. AUßER, es liegt ein RP-Hintergrund vor.
29.12: Der Waffenschrank ist als geheimer Safe anzusehen, welcher nicht geraidet oder zum Öffnen gezwungen werden darf (Ausnahme: durch Administrative genehmigter Durchsuchungsbefehl. ).
29.13: Das Ausrauben einer Person ohne RP-Hintergrund ist verboten. Selbiges gilt für das Klauen von Fahrzeugen und dem Kofferrauminhalt (Ausnahme auf Drogenrouten, CBD mit eingeschlossen. "Ich brauche Geld" bildet hierbei keinen triftigen Grund)
29.14: Das Ausrauben von Spielern, die offensichtlich neu auf dem Server sind oder keine Sachen von Wert besitzen (Fahren von kleineren Fahrzeugen und Fahrzeugen des Arbeitsamtes), ist verboten. Dieser Schutz verfällt, wenn besagte Spieler für fortgeschrittenere Spieler oder (bspw.) Unternehmen arbeiten und Fahrzeuge gestellt bekommen.
29.15 Generell dürfen kooperierende Opfer nicht getötet werden. Jedem Opfer muss die Chance gegeben werden, sich durch RP bestmöglich zu retten, die Forderungen der Räuber zu erfüllen und das RP auf friedliche Weise zu beenden. Sollte es einen RP-Hintergrund (Blood Out, Hinrichtung etc.) geben oder seitens der Polizei nicht auf Forderungen eingegangen werden, ist das Erschießen von Geiseln (Opfern) erlaubt.
29.16 Das dauerhafte Raiden, Angreifen sowie Belagern von Fraktionen ist verboten.
§30 Polizei Regelwerk
Server RP-Regeln
Allgemeine Polizei Regeln:
30.1: Das Abnehmen, sowie das Weitergeben und Besitzen von Staatswaffen (Taser, Kampfpistole, Leuchtpistole, SMG, Karabiner, Pumpgun, Schlagstock) ist UNTERSAGT. Die Strafe erhält sowohl derjenige, welcher die Waffe(n) weitergegeben, als auch der, welcher sie benutzt hat. Ausnahmen des Besitzes bilden Fraktionen, welche eine Erlaubnis der Fraktionsbeauftragten haben.
30.2: Polizisten benötigen einen schlagkräftigen Grund, um ein Auto / eine Person zu durchsuchen.
30.3: Jeder Bundesagent (FIB) und Beamte des LSPDs, welcher eine Ausbildung sowie den Rang des Deputy/Officer 1+ besitzt, darf eine SMG während des Dienstes tragen. Die SMG darf nur in Notsituationen verwendet werden (große Schusswechsel, Großaktionen)
30.4: Karabiner dürfen NUR von Beamten des HRTs / SWATs mitgeführt werden. Diese dürfen Karabiner ebenfalls AUSSCHLIEßLICH bei Großaktionen verwenden.
30.5 Eine erkennungsdienstliche Behandlung / Maßnahme muss folgende Länge betragen, bis Informationen wie Namen etc. verwendet werden dürfen:
- 1 Beamter 10 Minuten
- 2 Beamte 5 Minuten
§31 Beweispflicht
Server RP-Regeln
31.1: Jeder benötigt einen Beweis im Support. Ohne Beweise wird es weder Bestrafungen noch Revives usw. geben.
31.2: In Beweisaufnahmen / Clips müssen alle beteiligten Parteien zu hören sein, sofern dies für die Situation und die Feststellung des Regelbruchs wichtig ist. (bspw. Opfer und Täter)
31.3: Beweisaufnahmen / Clips müssen die betroffene Situation vollständig abbilden
31.4: Zeugen werden im Support nicht gewertet.
§32 Erstattungen
Server RP-Regeln
32.1: Bei der Trennung der Verbindung zum Server (Disconnect, Timeout, Crash) im Todeszustand, erfolgt keine Erstattung der durch das Respawnen im Krankenhaus verlorenen Gegenstände.
§33 Einreise Regeln
Server RP-Regeln
33.1: Abfangen von Leuten, die NEU einreisen (z.B.: Ich bin die Schwester von dem und dem, ich bin der Bruder oder der Cousin) ist nicht erlaubt, sofern nicht RP-Technisch mit eingebracht und angekündigt ist. Jeder Spieler der auf den Server neu kommt, soll sich in seiner RP Rolle eingliedern und seinen eigenen Weg bestimmen dürfen, Vorgaben was die bekannte Person zu machen hat, sind untersagt und wird verwarnt.
33.2: Alles andere Ist untersagt und wird auch unter Strafe gestellt .
Meta-Gaming wird nicht geduldet (2. Info aus anderen Plattformen) !!!
§1 Menschenwürde
Grundgesetz
Die Würde des Menschen ist unantastbar.Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
§2 Gleichheit
Grundgesetz
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
§3 Recht auf körperliche Unversehrtheit
Grundgesetz
Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit und unverletzliche Freiheit, insofern keine allgemein geltenden Gesetze Einschränkungen vorschreiben. (u.a. Server-Regelwerk)
§4 Meinungs- und Informationsfreiheit
Grundgesetz
Jeder hat das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit, insofern keine allgemein geltenden Gesetze Einschränkungen vorschreiben. (u.a. Server-Regelwerk)
§5 Häuser und Wohnungen
Grundgesetz
Häuser und Wohnungen dürfen nur durch eine Freigabe der Judikative, bei Gefahr im Verzug oder durch Zustimmung des Besitzers durchsucht werden.
§1 Allgemein
Strafgesetz
Abs. 1: Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn vor dem Tatzeitpunkt die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war.
Abs. 2: Die Strafe und ihre Nebenfolgen bestimmen sich nach dem Strafkatalog, welcher zum Tatzeitpunkt rechtskräftig war.
Abs. 3: Eine Tat ist zu der Zeit begangen, zu welcher der Täter oder der Teilnehmer gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen. Wann der Erfolg eintritt, ist nicht maßgebend.
Abs. 4: Bereits der Versuch, sowie die Planung einer Straftat ist strafbar.
Abs. 5: Wer Beihilfe zu einer Straftat leistet oder dazu anstiftet, wird dem Täter gleich bestraft.
Abs. 6: Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.
Abs. 7: Die Strafe für den Gehilfen, richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist ggf. zu mildern.
Abs. 8: Im Falle eines fahrlässigen Handelns ist die Strafe, im Vergleich zum vorsätzlichen Handeln, entsprechend zu mildern.
§2 Leben und körperliche Freiheit
Strafgesetz
Mord:
§2.1 Wer vorsätzlich einen anderen Menschen aus Mordlust, zur eigennützigen Bereicherung, aus Habgier oder sonstigen niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam, mit gemeingefährlichen Mitteln oder um dadurch eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, tötet.
Totschlag:
§2.2 Wer einen anderen Menschen tötet, ohne die Merkmale des Mordes zu erfüllen.
Fahrlässige Tötung
§2.3 Die Tötung eines Menschen durch grobe Fahrlässigkeit Unterlassene Hilfeleistung
§2.4 Wer bei Unglücksfällen oder Notlagen nicht Hilfe leistet, obwohl dies den Umständen nach zumutbar wäre.
Körperverletzung:
§2.5 Wer eine andere Person mit Vorsatz körperlich misshandelt oder deren Gesundheit schädigt.
Gefährliche Körperverletzung
Wer die Körperverletzung:
§2.6.1 mittels Schusswaffen, Sportgeräte, Werkzeuge, Schlag-, Hieb-, Stich- oder Wurfwaffen,
§2.6.2 mittels eines hinterlistigen Überfalls oder
§2.6.3 mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich schwere Körperverletzung
Hat die Körperverletzung zur Folge, dass die verletzte Person über einen Zeitraum von mind. 4 Wochen
§2.7.1 das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprachvermögen verliert,
§2.7.2 ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
§2.7.3 in erheblicher Weise entstellt wird oder in geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
§2.7.4 In minder schweren Fällen ist die Strafe zu mildern.
Körperverletzung mit Todesfolge:
§2.8.1 Wer durch Körperverletzung (§5 Abs.1) einen Tod verursacht.
§3 Persönliche Freiheit
Strafgesetz
Freiheitsberaubung:
§3.1 Wer einen anderen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt.
Hausfriedensbruch
§3.2.1 Wer in Wohnungen/ Häuser, Geschäftsräume/ Firmen, befriedete Besitztümer oder abgeschlossene Räume widerrechtlich eindringt
§3.2.2 oder wer sich auf die Aufforderung des Berechtigten nicht entfernt.
Beleidigung
§3.3 Wer eine Person oder Unternehmen beleidigt.
Nötigung
§3.4 Wer einen anderen Menschen durch Gewaltanwendung oder Drohung zu einer Handlung zwingt, die jener nicht wünscht.
Erpressung
§3.5.1 Wer versucht, sich selbst oder Dritte rechtswidrig durch Gewalt oder durch Androhung eines empfindlichen Übels zu Lasten eines anderen zu bereichern.
§3.5.2 Bei der Erpressung von Staatsbediensteten fällt das Strafmaß deutlich höher aus.
Üble Nachrede
§3.6.1 Wer an Dritte eine unwahre Tatsache über eine Person oder Firma verbreitet, um die öffentliche Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden.
Meineid
§3.7.1 Wer vor Gericht oder einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle, wider besseres Wissen falsch aussagt.
Nachstellung
§3.8 Wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen, indem er beharrlich
§3.8.1.1. die räumliche Nähe dieser Person aufsucht,
§3.8.1.2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu dieser Person herzustellen versucht,
§3.8.1.3. unter missbräuchlicher Verwendung von personenbezogenen Daten dieser Person
Sexuelle Belästigung
§3.9 Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt.
§3.9.1 Wer eine Person durch obszöne Worte und Rufe, trotz Aufforderung des Unterlassens, bedrängt und schikaniert.
Bedrohung
§3.10.1 Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht
§3.10.2 Wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, dass die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.
§4 Vermögen und Eigentum
Strafgesetz
Diebstahl:
§4.1 Die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache, in der Absicht rechtswidriger Zueignung.
Der Diebstahl gilt als schwer, wenn
§4.1.2.1 dabei die Hilflosigkeit einer Person, ein Unglücksfall oder eine gemeine Gefahr ausnutzt.
§4.1.2.2 eine Waffe oder vergleichbarer Gegenstände, zu deren Erwerb es einen Waffenschein bedarf, gestohlen wird.
§4.1.3 Raub §4.1.3.1 Der Diebstahl mit Hilfe von Gewalt oder der Androhung von Gewalt gegen eine andere Person.
Betrug:
§4.2 Das Verschaffen eines rechtswidrigen Vermögensvorteil durch das Vorspielen falscher Tatsachen, wodurch ein Irrtum erregt wird.
Sachbeschädigung:
§4.3.1 Die vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache ist eine Straftat.
§4.3.2 Bei Sachbeschädigung staatlichen Eigentums fällt das Strafmaß deutlich höher aus.
Unterschlagung
§4.4 Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet.
Hehlerei:
§4.5.1 Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, kauft oder sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern.
§4.5.2 Eine besondere Schwere der Tat liegt vor, wenn gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande gehandelt wird.
§5 Öffentliche Ordnung
Strafgesetz
§5.1.1 Wer die Tätigkeit staatlicher Behörden durch körperliche Handlungen, wider besseren Wissens durch Falschaussagen oder Verheimlichen behindert.
§5.1.2 Wer die Notruffunktion staatlicher Einrichtungen missbraucht
Amtsanmaßung:
§5.2.1 Wer sich unbefugt mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur von Trägern des öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf.
Korruption und Amtsmissbrauch:
§5.3.1 Die Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung durch einen Staatsbeamten.
§5.3.2 Die Weitergabe von Informationen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.
Widerstand gegen die Staatsgewalt
§5.4.1 Wer Anweisungen eines Exekutivbeamten durch Androhung oder Anwendung körperlicher Gewalt nicht befolgt oder diesen zuwiderhandelt, oder in grob fahrlässiger Weise vor einem Exekutivbeamten flüchtet. Verweigerung Identitätsfeststellung.
§5.5.1 Wer der Ausweispflicht gegenüber einem Staatsbeamten trotz Aufforderung nicht nachkommt.
Versammlungsrecht
§5.6.1 Die Teilnahme an einer nicht genehmigten Versammlung.
§5.6.2 Die Organisation einer nicht genehmigten Versammlung
§5.6.2.1 Eine Versammlung beschreibt eine öffentlich, zeitlich begrenzte, geplante örtliche Zusammenkunft ab 15 Personen
§5.6.3 Hiervon unberührt ist das Recht auf Streik gegen Arbeitsbedingungen nichtstaatlicher Firmen.
Illegales Glücksspiel:
§5.7.1 Wer an einem Glücksspiel ohne staatliche Genehmigung teilnimmt.
§5.7.2 Wer Glücksspiel ohne staatliche Genehmigung veranstaltet, betreibt oder die Einrichtungen dafür bereitstellt.
Verstoß gegen Auflagen:
§5.8.1 Wer beim Tragen einer GPS-Fußfessel oder nach Hinterlegen der Kaution gegen die vorgeschriebenen Auflagen verstößt.
Erschleichung von Dienstleistungen:
§5.9.1 Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zweckes dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel
oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten
Erregung öffentlichen Ärgernisses:
§5.10 Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt
Vortäuschen einer Straftat
§5.11.1 Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht
§5.11.1.1 dass eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder
§5.11.1.2 dass die Verwirklichung einer der im Gesetz genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe
§5.11.2 Wer wider besseres Wissen eine der in Absatz 1 bezeichneten Stellen über den Beteiligten
§5.11.2.1 an einer rechtswidrigen Tat oder
§5.11.2.2 an einer bevorstehenden, genannten rechtswidrigen Tat zu täuschen versucht.
Illegale Hausbesetzung
§5.12 Wer widerrechtlich, durch Inbesitznahme eines fremden Gebäudes dies als Wohnraum oder Veranstaltungsort verwendet.
Mitführpflicht
§5.13.1 Die Mitführpflicht von Personenidentifikationsdokumenten ist die Verpflichtung der Staatsbürger
§5.13.2 Die Mitführpflicht von Ausweißen und Dokumenten, die jemanden zu tragen einer Waffe berechtigt
Vermummungsverbot
Es ist verboten eine Aufmachung:
§5.14.1 zu tragen, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern.
§5.14.2 beim Führen eines Fahrzeuges zu tragen. Insbesondere Hauben, Schleier oder Masken, die das ganze Gesicht oder wesentliche Teile des Gesichts verhüllen oder verdecken.
§5.14.2 Ausnahmen sind:
- das Tragen reiner Kopfbedeckungen die das Gesicht freilassen.
- das Tragen von Gesichtsschutz beim Führen von offenen Fahrzeugen (besonders Bikes/Motorrädern) sowie beim Arbeiten in Bereichen, in denen man seine Lungen vor Staub schützen muss (Minen unter Tage).
§5.14.3 Staatlichen Behörden steht es zu, bei Personen welche die in §5.14.1 und §5.14.2 genannten Aufmachung tragen, zu jederzeit einer Personenkontrolle zu unterziehen.
§5.14.4 Die zuständige Behörde kann weitere Ausnahmen von den Verboten der Absätze 1 und 2 zulassen, wenn eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nicht zu besorgen ist.
Straftaten gegenüber staatlichen Einrichtungen:
§5.15 Eine besondere Härte erfahren diejenigen, welche Straftaten gegenüber staatlichen Fraktionen / Einrichtungen und/oder Veranstaltungen, sowie deren Angestellten und Personal vollziehen.
Straftaten die eine schwere körperliche Beeinträchtigung oder gar den Tod zur Folge haben, werden mit dem Höchstmaß an zu erwartender Strafe bemessen.
§6 Betäubungsmittel
Strafgesetz
§6.1.1 Der Ankauf von Betäubungsmittel, Drogen oder vergleichbare Gegenstände ist gesetzwidrig.
§6.1.2 Der Verkauf von Betäubungsmittel, Drogen oder vergleichbare Gegenstände ist gesetzwidrig.
§6.1.3 Die Herstellung von Betäubungsmittel, Drogen oder vergleichbare Gegenstände ist gesetzwidrig.
§6.1.4 Der Besitz von Betäubungsmittel, Drogen oder vergleichbare Gegenstände ist gesetzwidrig.
§6.1.5 Die Weitergabe von Betäubungsmittel, Drogen oder vergleichbare Gegenstände ist gesetzwidrig.
§7 Waffen
Strafgesetz
§7.1 Wer eine Schusswaffe ohne erforderliche Lizenz besitzt ist strafbar.
§7.2 Wer entgegen eines Verbotes, durch Urteil oder Anweisung einer Exekutivbehörde, Schusswaffen oder Waffenscheine besitzt ist strafbar.
§7.3 Wer Waffen in Form von Schlag-, Hieb-, Stich-, Wurf-, oder Schusswaffen in der Öffentlichkeit trägt oder Schusswaffen außerhalb der dafür vorgesehenen Schießstätten abfeuert ist strafbar.
§7.4 Wer Schusswaffen, Sportgeräte, Werkzeuge, Schlag-, Hieb-, Stich- oder
Wurfwaffen, die dazu bestimmt sind, zumindest erhebliche Verletzungen zuzuführen, für eine Straftat verwendet.
§7.5 Nicht registrierte Schusswaffen sind strengstens verboten.
§7.5.1 Der Handel von nicht registrierten Schusswaffen ist strengstens verboten.
§7.5.2 Der Besitz von nicht registrierten Schusswaffen ist strengstens verboten.
§7.5.3 Die Weitergabe von nicht registrierten Schusswaffen ist strengstens verboten.
§7.5.4 Das Entfernen der Registriernummer einer Schusswaffe ist strengstens verboten.
§7.6 Illegaler Handel von Schlag-, Hieb-, Stich-, Wurf-, oder Schusswaffen ist strengstens verboten.
§7.7 Rechtswidriger Umgang mit staatlichen Waffen und deren Hilfsmitteln ist strengstens verboten.
§7.7.1 Der Handel von staatlichen Waffen und Hilfsmitteln ist strengstens verboten.
§7.7.2 Der Besitz von staatlichen Waffen und Hilfsmitteln ist strengstens verboten.
§7.7.3 Die Weitergabe staatlichen Waffen und Hilfsmitteln ist strengstens verboten.
§8 Politik
Strafgesetz
Illegale Tätigkeiten
§8.1.1 Gewählte Repräsentanten, die illegale Tätigkeiten ausführen, planen oder nachgewiesen beeinflussen, werden mit sofortiger Wirkung ihres Amtes enthoben.
§8.1.2 Wer Tatverdächtig in einer laufenden Ermittlung ist, darf nicht an einer Kandidatur teilnehmen.
§9 Onlinerecht (EgoWeb)
Strafgesetz
Digitale Inhalte:
§9.1.1 Wer extremistische, rassistische, sexistische, religionsfeindliche, provokative, gewaltverherrlichende, brutale, nicht jugendfreie, illegale, urheberrechtlich geschützte Inhalte oder Hassreden verbreitet.
Urheberrecht:
§9.2.1 Bürger die das geistige oder kreative Werk eines anderen Bürgers als das eigenen Ausgeben oder Kennzeichnen ,oder ohne die Zustimmung des Urhebers veröffentlichen.
§10 Notwehr
Strafgesetz
Als Notwehrhandlung wird die Handlung bezeichnet, die der Verteidiger zur Abwehr des Angriffs vornimmt. Diese darf nur gegen den Angreifer selbst oder dessen Rechtsgüter gerichtet sein.
Notwehr berechtigt zur erforderlichen Verteidigung. Eine Verteidigung ist erforderlich, wenn sie das mildeste aus allen möglichen und gleichwertigen effektiven Mitteln darstellt.
Beim Einsatz besonders gefährlicher Verteidigungsmittel ist im Regelfall ein gestuftes Vorgehen erforderlich. Von Bedeutung ist dies etwa für den Schusswaffengebrauch:
Zunächst muss der Angegriffene deren Gebrauch androhen. Falls dies nicht effektiv ist, darf er im Anschluss einen Warnschuss abfeuern. Genügt auch dies nicht, darf er
einen Schuss auf nicht lebenswichtige Körperteile abgeben. Erst wenn dies nicht genügt, darf er einen tödlichen Schuss als Ultimo Ratio abfeuern.
Nicht erforderlich ist Notwehr, wenn der Angegriffene rechtzeitig staatliche Hilfe in Anspruch nehmen kann, die das bedrohte Gut ebenfalls effektiv schützen kann. Das Ausnahmerecht Notwehr ist daher gegenüber staatlicher Gewalt grundsätzlich behelfsmäßig.
Wer in Notwehr eine Tat begeht, die unter Strafe steht, handelt nicht rechtswidrig, sofern die in Notwehr handelnde Person folgende Merkmale erfüllt:
1. befindet sich in einem gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf ein seiner Individualrechtsgüter
2. die Notwehrhandlung muss geboten sein, um diesen Angriff zu beenden
3. muss die Kenntnis besitzen, das sie sich in einer Notwehrlage befindet
4. muss den Willen haben sich gegen seinen Angreifer zu wehren
Nothilfe: Dabei handelt es sich um Situationen, in denen Angriffe auf Rechtsgüter anderer Personen abgewehrt werden. Hierbei müssen dieselben Merkmale analog zu 6.1 erfüllt sein.
Die Notwehrhandlung darf keine lebensbeendende Folge für den ursprünglichen Angreifer haben. Weiterhin darf diese Handlung nur gegen den Angreifer selbst gerichtet sein. Sollte der Angreifer aufgrund der Verteidigungshandlung das Bewusstsein verlieren, so ist der in Notwehr Handelnde verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zur Lebenserhaltung zu ergreifen.
§11 Werbung / Unlauterer Wettbewerb
Strafgesetz
Widerrechtliche Positionierung an fremden Firmensitzen:
Gesetzeswidrig handelt derjenige, der eine Werbung innerhalb der Werbe-Reichweite eines Unternehmens, das nicht das Seine ist, an dessen Sitz positioniert.
Rufschädigung konkurrierender Unternehmen:
Gesetzeswidrig handelt zudem jener, der Werbetafeln aufstellt, deren Aufschrift potenziell geeignet ist, ein anderes Unternehmen in dessen öffentlichen Ansehen
herabzuwürdigen, beispielsweise (jedoch nicht ausschließlich) durch Rufmord.
Unlauterer Wettbewerb:
Wer eine Werbetafel aufstellt und hierbei unzulässige oder unlautere Mittel verwendet, um den eigenen Profit auf Kosten eines anderen Unternehmens zu steigern, handelt gesetzeswidrig.
Hierunter fällt unter anderem, aber nicht ausschließlich, das Benennen anderer Unternehmen in der eigenen Werbung.
Widerrechtliche Positionierung von Werbeschildern:
Werbetafeln, welche nicht mit ausreichendem Abstand von Gefahrenstellen (etwa Stufen, Treppen, Fahrbahnen, Bürgersteige und Fußgängerüberwege) aufgestellt
werden, und dadurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigen oder gefährden, sind verbotswidrig aufgestellt.
Der Verkehrsfluss für Kraftfahrzeuge und Fußgänger darf keinesfalls beeinflusst werden.
Verkehrsbehinderung durch Werbeschildpositionierung:
Als verbotswidrig aufgestellt gelten ebenfalls Werbetafeln, die Verkehrsteilnehmer insoweit behindern, als dass diese Ihren Weg nicht ohne Verlassen des Weges fortführen können.
Positionierung zu Fremdwerbungen:
Der Aufstellort eines Schildes ist so zu wählen, dass zu allen Richtungen mindestens etwa 5 Schildbreiten Abstand zu bereits aufgestellten Schildern besteht.
§1 Verfahrensgrundsätze
Prozessordnung
1. Gewährung rechtlichen Gehörs vor einer Entscheidung:
1.1. Eine Entscheidung des Gerichts, die im Laufe einer Hauptverhandlung ergeht, wird nach Anhörung der Beteiligten erlassen.
1.2. Einer Vorladung zu einer Gerichtsverhandlung muss Folge geleistet werden.
1.2.1. Erscheint ein Angeklagter nicht, kann ein Haftbefehl gegen ihn ausgestellt werden.
1.3. Ein Versäumnisurteil wird ausgesprochen, wenn ein Verfahrensbeteiligter nicht zum anberaumten Gerichtstermin erscheint. In diesem Fall wird nach aktueller Beweislage entschieden.
2. Ablehnung eines Richters:
2.1. Ein Richter oder Staatsanwalt kann nur wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.
2.2. Der Antrag auf Ablehnung kann vor oder während der Verhandlung
kundgetan werden. Werden Anzeichen auf Befangenheit erst während der Verhandlung ersichtlich, so ist die Verhandlung fortzuführen, ein gesprochenes Urteil erhält erst dann die Rechtskraft, wenn durch die nächsthöhere Instanz die Prüfung der Befangenheit durchgeführt und nicht festgestellt wird. Andernfalls findet eine erneute Verhandlung zu selben Bedingungen wie erstinstanzlich statt.
2.3. Die Befangenheit muss glaubhaft erläutert und anhand von Beweisen der jeweils höheren Instanz vorgelegt werden.
2.4. Ein entsprechender Antrag kann nur durch einen verifizierten Mandatsträger eingereicht werden.
3. Einspruch, Berufung und Revision:
3.1. Ein Einspruch kann nur gegen Versäumnisurteile eingelegt werden, dieses ist binnen 2 Tagen nach Urteilszustellung einzureichen und wird von dem jeweils zuständigen Richter der ersten Instanz bearbeitet.
3.2. Mit der Berufung können Urteile der ersten Instanz angefochten werden.
Eine neue Gerichtsverhandlung wird nur bei gebotener Notwendigkeit einberufen, die Überprüfung findet durch eine höhere Instanz statt. Es können bei einer Berufung auch neue Tatsachen und Beweismittel durch den Antragsteller, sowie durch die Staatsanwaltschaft angeführt werden.
3.3. Im Unterschied zur Berufung wird bei der Revision das Urteil nur noch auf Rechtsfehler überprüft. Eine Gerichtsverhandlung findet in der Regel nicht mehr statt. Es wird untersucht, ob das Urteil ohne verfahrensrechtlich relevante Fehler zustande kam und das materielle Recht richtig angewandt wurde. Die Zuständigkeit obliegt nur den Ministern.
3.4. Anträge auf Berufung und Revision sind binnen 3 Tage, nach Zustellung des Urteils einzureichen, ausschließlich in Schriftform. Während der Prüfung ruht das Urteil, aus der ersten Instanz.
4. Schriftverkehr
4.1. Der Schriftverkehr im Rahmen eines Strafprozesses ist nur als E-Mail über das Egoweb zulässig.
4.2. An das Gericht oder die Staatsanwaltschaft gerichtete Erklärungen, Anträge und Begründungen sind nur schriftlich zulässig.
5. Zeugen
5.1. Zeugen sind verpflichtet, zu dem zu ihrer Vernehmung bestimmten Termin vor dem Gericht zu erscheinen und auszusagen.
5.2. Zeugen haben das Recht ihre Aussage zu verweigern, wenn diese
sich dadurch selbst belasten.
5.3. Zeuge müssen vor der Vernehmung zur Wahrheit ermahnt, über die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen oder unvollständigen Aussage belehrt und auf die Möglichkeit der Vereidigung hingewiesen werden.
6. Recht auf Verteidiger:
6.1. Der Beschuldigte kann bis zum Beginn der Hauptverhandlung einen Verteidiger als Beistand hinzuziehen.
6.2. Besitzt der Angeklagte nicht die nötigen Mittel oder verzichtet auf einen Verteidiger, muss er sich vor Gericht selbst verteidigen.
7. Öffentlichkeit:
7.1. Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht, einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse, ist öffentlich.
Zeugnisverweigerungsrecht
Zur Verweigerung des Zeugnisses ist berechtigt:
Der/die Ehegatte/in und Verlobte bzw. die in einer Lebenspartnerschaft äquivalente Person und der geschiedene Ehegatte.
Geistliche über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut wurde.
Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, über das, was ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut worden oder bekannt geworden ist.
Journalisten über ihre Quellen insofern diese nicht dem letzten Hinweis der Ermittlungen dienen.
Rechtsprechung bei Nichtregelung
Machen es Umstände unabdingbar, dass ein Recht festgelegt oder für den Einzelfall gesprochen werden muss, so obliegt es den Ministern des Ministry of Justice diese Rechtsprechung zu vollziehen.
§2 Maßnahmen der Behörden
Prozessordnung
1. Haftbefehl:
1.1. Der Haftbefehl wird durch den Richter angeordnet und muss von der Staatsanwaltschaft beantragt werden.
1.2. Der Haftbefehl muss mindestens den vollständigen Namen, die Tat mit Zeit und Ort und den Haftgrund enthalten.
2.Vorläufige Festnahme:
2.1. Eine Person kann ohne richterliche Anordnung vorläufig festgenommen werden, wenn:
2.1.1. Die Person bei der Durchführung einer Straftat durch die Exekutive beobachtet wird.
2.1.2. Die Person sich aufgrund einer Flucht verdächtig macht.
2.1.3. Die Identität der Person nicht sofort festgestellt werden kann.
2.1.4. Fluchtgefahr der Person besteht.
2.1.5. Die Gefahr besteht, dass diese Person Beweismittel vernichtet, verändert, unterdrückt oder fälscht.
2.1.6. Die Gefahr besteht, dass diese Person Mitbeschuldigte, Zeugen oder Sachverständige in unlauterer Weise einwirkt.
2.1.7. Gefahr von der Person ausgeht.
2.1.8. Eine Maßnahme im Gange ist, zu deren die Person aktiv schadhaften Einfluss nehmen kann.
2.2. Eine vorläufige Festnahme reguliert sich mit einem Mindestmaß von 10 Hafteinheit, durch Anwesenheit eines Richters max. 15 Hafteinheiten, jedoch nicht vor Beendigung der in §2 Abs 2.1.8 zu Grunde liegende Maßnahme.
3. GPS - Fußfessel:
3.1. Ein Träger muss sich mindestens einmal alle 48 Stunden beim LSPD melden.
3.2. Ein Träger muss ständig telefonisch erreichbar sein.
3.3. Der Besitz und die Benutzung von Hieb-, Stich- und Schusswaffen ist einem Träger untersagt.
3.4. Das Orten der Fußfessel ist durch Anweisungen des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft zulässig.
4. Abfrage von Halterdaten
4.1. Die Exekutive ist befugt, die Halterdaten eines Fahrzeugs zu Ermittlungszwecken oder zur Weitergabe an die Staatsanwaltschaft zu überprüfen.
4.2. Anwälte sind berechtigt, Halterdaten eines Fahrzeugs von der Exekutive zu erfragen, um Rechtsansprüche ihrer Mandanten geltend zu machen.
5. Durchsuchungen:
5.1. Häuser und Wohnungen dürfen nur durch eine Freigabe der Judikative, bei Gefahr im Verzug oder durch Zustimmung des Besitzers durchsucht werden.
5.2. Bei einem Durchsuchungsbefehl dürfen nur die Räume durchsucht werden, welche dem Beschuldigten tatsächlich gehören oder zur Verfügung stehen.
5.3. Die Exekutive darf bei begründetem Verdacht oder Hinweisen Fahrzeuge und Personen durchsuchen.
6. Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht:
6.1. Die Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht kann nur durch einen Richter angeordnet werden.
6.2. Die Anordnung zur Aufhebung muss schriftlich beim LSMD eintreffen.
7. Drogentest:
7.1. Bei einer Person, welche im Verdacht einer Ordnungswidrigkeit nach §1 Abs. 5 VO steht, kann durch die Exekutive ein Drogenschnelltest durchgeführt werden.
7.2. Die Entnahme einer Blutprobe für einen Drogentest muss durch einen Richter angeordnet werden.
7.2.1. Die Entnahme einer Blutprobe darf nur durch einen Arzt durchgeführt werden.
8. Platzverweise:
8.1. Die Exekutive kann zur Abwehr einer Gefahr oder zur Beseitigung einer Störung:
<
8.1.1. Eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen.
8.1.2. Einer Person vorübergehend das Betreten eines Ortes für maximal 48 Stunden verbieten.
9. Beschlagnahme von Fahrzeugen:
9.1. Fahrzeuge dürfen für eine Dauer von höchstens 24h vom PD beschlagnahmt und durchsucht werden wenn,
9.1.1. die Durchsuchung durch einen Richter angeordnet wurde. Diese Anordnung darf mündlich ausgesprochen werden. In Abwesenheit der Richterschaft darf dies auch ein Staatsanwalt anordnen.
9.1.2. das Fahrzeug im direkten Zusammenhang mit der zur Last gelegten Straftat ( keine Ordnungswidrigkeit ) in Verbindung steht.
9.1.3. das Fahrzeug aufgrund eindeutiger Ermittlungen, Teil einer Straftat ist.
9.2. Auf Anordnung des Gerichts und im Einzelfall können besagte Fahrzeuge für einen erweiterten Zeitraum von erneut 24 Stunden in Verwahrung gehalten oder frühzeitig wieder zur Aushändigung freigegeben werden.
9.3. Nach Beschlagnahmung und Sicherstellung möglicher Beweise ist das Fahrzeug unverzüglich dem Fahrzeugführer wieder auszuhändigen.
9.4. Die Durchsuchung der Fahrzeuge darf zwingend nur durch mindestens 2 Officer vollzogen werden. Über sämtliche Gegenstände ist Protokoll zu führen.
9.5. Ein Regressanspruch aufgrund von Verlust oder abhandenkommen von Gegenständen, welche sich im Auto befanden, jedoch nicht zur Straftat beigetragen haben, ist nur an die Behörde zu stellen, welche die Durchsuchung durchgeführt hatte.
Ein Entschädigungsanspruch gegenüber dem Officer, welcher die Durchsuchung durchführte, steht nur der Behörde, im Nachhinein, zu.
§3 Ermittlungsverfahren
Prozessordnung
1. “Miranda Warning“
1.1. Einem Beschuldigten müssen unmittelbar bei deren Festnahme die “Miranda “Warnings” verlesen werden.
1.2. Die “Miranda Warnings” lauten:
1.2.1. “Sie haben das Recht zu schweigen. Alles was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet. Sie haben das Recht auf einen Anwalt. Wenn Sie sich keinen leisten können, wird ihnen auch keiner vom Staat gestellt. Haben Sie ihre Rechte verstanden?”
1.3. Sollten die “Miranda Warnings” nicht verlesen werden, entfallen alle in diesem Zusammenhang anfallenden Anklagepunkte.
1.4. Die “Miranda Warnings” gelten spätestens nach der zweiten vollständigen Verlesung als verstanden.
2. Einstellung eines Verfahrens:
2.1. Das Einstellen eines Verfahrens kann durch den Beschuldigten oder dessen Anwalt beantragt werden.
2.2. Bei der Einstellung eines Verfahrens müssen GPS-Fußfesseln abgenommen und beschlagnahmte Gegenstände zurückgegeben werden.
2.3. Bei der Einstellung oder dem Beginn der Hauptverhandlung eines Verfahrens endet das Ermittlungsverfahren.
§4 Hauptverhandlung
Prozessordnung
1. Vorbereitungen
1.1. Der Termin der Hauptverhandlung wird vom zuständigen Richter anberaumt.
1.1.1. Die Hauptverhandlung darf frühestens 24 Stunden nach Zustellung der Vorladung angesetzt sein, es sei denn alle Beteiligten stimmen einem früheren Termin zu.
1.2. Alle Beteiligten müssen schriftlich vorgeladen werden.
1.3. Eine Vorladung muss enthalten:
1.3.1. Anklagepunkt mit Zeit und Ort der Begehung.
1.3.2. Anzuwendende Strafvorschriften.
1.3.3. Zeit und Ort der Verhandlung
2. Anwesenheitspflicht
2.1. Der Angeklagte darf sich nicht aus einer Verhandlung entfernen. Das Gericht kann Maßnahmen einleiten, um die Entfernung zu verhindern.
2.2. Bei einer Unterbrechung der Verhandlung kann der Angeklagte in Gewahrsam gehalten werden.
3. In dubio pro reo
3.1. Das Gericht entscheidet über das Ergebnis der Beweisaufnahme nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung. Im Zweifel für den Angeklagten.
4. Ablauf
4.1. Eine Hauptverhandlung beginnt mit der Überprüfung der Anwesenheit der Angeklagten, der Verteidiger und gegebenenfalls vorgeladenen Zeugen und Sachverständigen durch den Richter. Zusätzlich muss überprüft werden, ob Beweismittel herbeigeschafft wurden.
4.2. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
4.3. Die Anklage wird vom Staatsanwalt verlesen.
4.4. Der Angeklagte wird zur Sache vernommen.
5. Beweis
5.1. Nach der Vernehmung des Angeklagten folgt die Beweisaufnahme.
5.2. Die Zulässigkeit eines Beweises überprüft das Gericht.
5.2.1. Beweise sind zulässig, wenn diese in Verbindung zum Fall stehen.
5.2.2. Beweise sind unzulässig, wenn diese auf rechtswidriger Basis erhoben wurden.
5.3. Die Vereidigung von Zeugen erfolgt einzeln und nach ihrer Vernehmung.
6. Recht des letzten Wortes
6.1. Nach der Beweisaufnahme erhalten Staatsanwalt und Angeklagter zu ihren Ausführungen und Anträgen das Wort.
6.2. Dem Staatsanwalt steht das Recht der Erwiderung zu.
6.3. Der Angeklagte ist, auch wenn ein Verteidiger für ihn gesprochen hat, zu befragen, ob er selbst noch etwas zu seiner Verteidigung anzuführen hat.
6.4. Dem Angeklagten gebührt das letzte Wort.
§5 Urteil
Prozessordnung
1. Urteil:
1.1. Die Hauptverhandlung schließt mit der auf die Beratung folgenden Verkündung des Urteils.
1.2. Das Urteil muss die wirkenden Paragraphen des Gesetzes enthalten.
1.3. Bei Abwesenheit des Angeklagten, muss das Urteil binnen 24 Stunden dem Beschuldigten schriftlich mitgeteilt werden.
2. Strafmöglichkeiten:
2.1. Folgende Strafen sind möglich:
2.1.1. Geldstrafe
2.1.2. Freiheitsstrafe
2.2. Bei Zahlungsunfähigkeit einer Geldstrafe sind folgende Alternativen möglich:
2.2.1. Pfändung
2.2.2. Sozialarbeit
2.2.3. Ersatzhaftstrafe
2.3. Ist der Verurteilte/Beschuldigte nicht in der Lage entsprechende Haft- und/oder Geldstrafe zu leisten, hat er die Möglichkeit auf Antrag, welcher an die Justiz zu wenden ist, jene Strafe in Dritteln zur jeweils anderer Strafe Umwandeln zu lassen.
2.3.1. Das Dritteln wird mit folgenden Sätzen berechnet:
Erstes Drittel mit $900/Haftzeit
Zweites Drittel mit $1200/Haftzeit
Drittes Drittel mit $1500/Haftzeit
Als Beispiel:
T. wurde zu 3 Haftzeiten verurteilt.
Er beabsichtigt zwei Drittel dieser Zeit als Geldstrafe zu zahlen, dies bedeutet für ihn, er zahlt für die erste Stunde $900 und für die zweite Stunde $1200. Somit zahlt er $2100 und geht für 1 Stunde in Haft.
2.3.2. Die Entscheidung über die Anwendung dieser Möglichkeit obliegt einem Richter, in Intern geregelten Ausnahmefällen darf dies auch ein Staatsanwalt entscheiden.
3. Sozialarbeit
3.1. Während der Sozialarbeit ist es Pflicht eine GPS-Fußfessel zu tragen.
3.2. Die Rahmenbedingungen der Sozialarbeit werden durch das Urteil festgesetzt.
3.3. Der Verstoß gegen die Auflagen kann zu einem anderen Strafmaß, wie Geld- und Freiheitsstrafe festgelegt werden
4. Strafmaß:
4.1. Das Additionsprinzip bei dem alle Straftatbestände einer Tat abgestraft werden, ist unzulässig.
4.2. Bei der Findung des Gesamtstrafmaßes wird nur die begangene Straftat je Straftatenkategorie (§) zur Bemessung herangezogen, die mit der höchsten Einzelstrafe bedroht ist.
§6 Festlegung Gerichtskosten
Prozessordnung
Strafprozesse gegen den Staat: 33% des Streitwertes
§7 Entschädigung bei Unschuld
Prozessordnung
Wird ein Beschuldigter gerichtlich freigesprochen, so steht Ihm eine Entschädigung zu, welche aus der Staatskasse zu entrichten ist.
Die Entschädigung setzt sich wie folgt zusammen:
- Haft- & Sicherheitsverwahrung mit 150$ / Tag
- Fußfessel mit 50$ / Tag
- Kündigung bei Arbeitgeber: 75$ / Tag inkludiert der Arbeitsausfall Entschädigung
§8 Verjährung
Prozessordnung
8.1 Strafbare Handlungen, die nicht zur Anzeige gebracht wurden verjähren nach 3 Monaten.
8.2 Verurteilungen dürfen nach 6 Wochen sozial konformen Lebens nicht mehr negativ ausgelegt werden, entsprechende Akten sind dann zu löschen. Erneute Straffälligkeit hat aufschiebende Wirkung.
8.3 Strafbare Handlungen die den §2 Abs.1 Nr. 1.1 StGB erfüllen, unterliegen keiner Verjährung.
Innerhalb dieses Gesetzes gilt: Wer eine Tat begeht, die unter Strafe steht, wird mit Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe bestraft.
§9 Kurzverfahren
Prozessordnung
9.1 In Fällen deren öffentliches Interesse als gering einzuschätzen ist, kann ein Mitarbeiter der Justiz ab Rang Staatsanwalt (in Abwesenheit eines Richters) ein Schnellverfahren in Betracht ziehen. Hierbei handelt der jeweilige Mitarbeiter im Austausch gegen ein Geständnis des Beschuldigten ein Strafmaß mit ihm oder dessen Rechtsvertreter aus.
9.2 Die angebotene Strafe muss zwingend ein dem Rechtsgedanken getreues Maß annehmen: es darf die zur Last gelegten Straftaten nicht beleidigen und auch darf es nicht das Höchstmaß sein.
9.3 Ein solches Angebot ist immer niedriger als das Strafmaß, welches durch eine Verurteilung im Strafverfahren zu erwarten wäre.
9.4 Bei der Aushandlung des Strafmaßes ist der Mitarbeiter in seiner Entscheidung frei.
9.5 Sind beide Seiten mit dem getroffenen Handeln einverstanden, so wird nach dem 4 Augen Prinzip das Urteil gesprochen und entsprechend in einem Kurzbeschluss verfasst.
9.6 Das 4-Augen-Prinzip darf durch jeden weiteren Mitarbeiter der Justiz oder eines an der Verhaftung unbeteiligten Mitarbeiter des SAPD als zweite Person bezeugt werden.
9.7 Jedwedes Urteil, das auf diesem Wege festgehalten wird ist im weiteren Verlauf unbestreitbar. Ein Widerspruchsrecht besteht nicht.
9.8 Innerhalb dieser Verfahrensweise ist es erlaubt Haft und oder Geldstrafen anzubieten, beides kann auch als einzige Strafe auftreten.
9.9 Es können so sämtliche Tatvorwürfe abgehandelt werden
9.10 Zur Anwendung dieses Kurzverfahrens muss mind. eine der folgenden Voraussetzungen vorliegen:
a) Vorhandene Reue
b) Unrechtsbewusstsein des Beschuldigten
§1 Allgemeine Vorschriften
Straßenverkehrsordnung
1. Die Allgemeinen Vorschriften gelten im Straßen-, Luft- und Schifffahrtsverkehr.
2. Das Führen eines Fahrzeuges ist nur mit einer jeweiligen Lizenz zulässig.
3. Gegenseitige Rücksichtnahme
3.1 Die Teilnahme am Straßen-, Luft- und Schifffahrtsverkehr verpflichtet zu ständiger Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme.
3.2 Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt oder gefährdet wird.
3.3 Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug jederzeit beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften des Fahrzeugs anzupassen.
4. Zulassung
4.1 Nach dem Erwerb eines Fahrzeugs, hat der Halter dieses auf direktem
Wege bei der Zulassungsstelle anzumelden, dazu gehört ein ordnungsgemäßes Kennzeichen am Fahrzeug anzubringen.
4.2 Ein wiederholter Verstoß gegen §1 Absatz 4.1 VO gilt als vorsätzlich begangen und kann zum Entzug des Führerscheins führen, da der betroffene Fahrzeughalter dem Nachweis seiner Reife zum Führen eines Fahrzeugs schuldig geblieben ist.
4.3 Fahrzeuge ohne gültige Kennzeichen besitzen keine Straßenzulassung und dürfen demnach nicht die öffentlichen Straßen Innerorts und Außerorts sowie den High- und Freeway befahren.
4.3.1 Ausnahmen bilden Landwirtschaftliche Fahrzeuge, unter Beachtung der Motorenleistungen bezüglich der Highway Nutzung.
5. Rauschmittel
5.1 Die Teilnahme am Straßen-, Luft- und Schifffahrtsverkehr unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln ist verboten.
6. Die Zeichen und Weisungen von Einsatzkräften sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regelungen vor.
7. Das gewerbliche Befördern von Personen gegen Entgelt ist nur mit einem Personenbeförderungsschein zulässig.
8. Während der Fahrt, darf der Fahrzeugführer kein Mobiltelefon oder Tablet benutzen.
9. Die Verwendung der Hupe ist ausschließlich zur Warnung vor drohenden Gefahren zulässig.
10. Fahrzeugklassen
10.1 Motorräder, welche sich dauerhaft aus eigener Kraft und ausschließlich auf dem Boden fortbewegen und dabei mindestens zwei Räder und maximal drei Räder gleichzeitig Bodenkontakt haben.
10.2 Personenkraftfahrzeuge (PKW), welche sich dauerhaft aus eigener Kraft und ausschließlich auf dem Boden fortbewegen und dabei 4 Räder gleichzeitig Bodenkontakt haben.
10.3 Lastkraftwagen (LKW), welche sich dauerhaft aus eigener Kraft und ausschließlich auf dem Boden fortbewegen und dabei mindestens 5 Räder gleichzeitig Bodenkontakt haben.
11. Fußgänger müssen vorhandene Gehwege benutzen.
12. Gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr
12.1 Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er:
12.2 Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
12.3 Hindernisse bereitet oder
12.4 einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet
12.5 Der Versuch ist strafbar.
§2 Straßen
Straßenverkehrsordnung
1. Fahrbahnmarkierungen
1.1 Gelbe Linien trennen die Fahrbahn zum Gegenverkehr.
1.2 Doppelt gelbe Linien signalisieren absolutes Überholverbot und Überfahren der Linien.
1.3 Weiße Linien trennen Fahrspuren (meist gestrichelt) und signalisieren rechts den Fahrbahnrand (durchgezogen).
1.4 Bodenmarkierungen, welche den Verkehrsfluss anzeigen und STOP-Markierungen, sind zu beachten.
2. Straßennutzung
2.1 Straßenfahrzeuge dürfen nur auf gekennzeichneten Straßen und befestigten Wegen fahren. Auf Schotter/Feldwegen sind nur Geländewagen zulässig.
2.2 Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
2.3 Das Fahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung ist verboten.
2.4 Die Benutzung von High- und Freeways mit Fahrrädern ist verboten.
2.5 Straßenrennen ohne amtliche Genehmigung sind verboten.
§3 Geschwindigkeiten
Straßenverkehrsordnung
1. Langsame Fahrzeuge müssen darauf achten, dass der Verkehrsfluss nicht behindert wird.
2. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt im Allgemeinen 100 km/h und für Lastkraftwagen 80 km/h.
3. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften beträgt im Allgemeinen 150 km/h und für Lastkraftwagen 100 km/h.
4. Auf High- und Freeways gilt eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h. Eine Höchstgeschwindigkeit gibt es nicht, sofern es nicht in illegale Rennen oder Gefährdung andere endet!
§4 Abstand
Straßenverkehrsordnung
1. Es ist stets ausreichend Abstand zu halten, um Auffahrunfälle zu vermeiden.
2. Stark bremsen ist nur bei drohender Gefahr und unter Beachtung des rückwärtigen Verkehrs zulässig.
3. Bei stockendem oder stehendem Verkehr ist stets ausreichend Abstand zu halten, so dass ohne zurücksetzten am Vordermann vorbeigefahren werden kann.
§5 Überholen
Straßenverkehrsordnung
1. Ein Überholvorgang ist nur zulässig, wenn eine Gefährdung des restlichen Verkehrs auszuschließen ist.
2. Ein Überholvorgang ist nur zulässig, wenn ein deutlicher Geschwindigkeitsunterschied vorliegt und der Vorgang nicht mehr als 10 Sekunden dauert.
3. Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen.
4. Bei mehrspurigen Fahrbahnen ist das Überholen links und rechts zulässig.
5. Das Vorbeifahren an Hindernisse oder stehenden Einsatzfahrzeugen ist nur mit reduzierter Geschwindigkeit zulässig.
§6 Vorfahrt
Straßenverkehrsordnung
1. Wer zuerst eine Kreuzung erreicht, hat das Recht auf Vorfahrt, unabhängig von der gewählten Fahrtrichtung. Ansonsten gilt eine allgemeine Grundregelung "Rechts-vor-Links".
2. Einsatzfahrzeuge mit aktiviertem Sondersignalen ist stets Vorfahrt zu gewähren. Missbrauch der Sondersignale steht unter Strafe.
3. Regelt eine Einsatzkraft den Verkehr, entfallen jegliche Vorfahrtsregeln.
§7 Richtungsänderung
Straßenverkehrsordnung
1. Bei einer Richtungsänderung ist anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt zu gewähren.
§8 Halten und Parken
Straßenverkehrsordnung
1. Jeder Halte- und Parkvorgang darf den restlichen Verkehr nicht beeinflussen.
2. Das Halten ist nicht zulässig: Direkt vor oder hinter einer Kreuzung, an rot markierten Bordsteinen, vor Ausfahrten und Garageneinfahrten, an unübersichtlichen Stellen oder wenn es ein Verkehrszeichen verbietet.
2.1 Ausgenommen ist das temporäre halten für das Be- und Entladen von Fahrzeugen für dort anliegende Firmen und Geschäftsräumen.
3. Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
4. Das Parken ist nur auf gekennzeichneten Flächen zulässig.
4.1 Das Parken ist nicht auf Be- und Entladezonen öffentlicher Fabriken zulässig.
§9 Entfernen von Fahrzeugen
Straßenverkehrsordnung
1. Das Abschleppen ist nur durch den Abschleppdienst/ Mechaniker zulässig.
2. Bei widerrechtlichem Halten oder Parken, wird das Fahrzeug auf Kosten des Fahrzeughalters abgeschleppt.
3. Durch Anordnung des LSPD, dürfen nicht zulässige Fahrzeuge abgeschleppt werden.
4. Das Beschlagnahmen eines illegalen Fahrzeuges ist nur durch das LSPD zulässig.
§10 Beleuchtung
Straßenverkehrsordnung
1. Bei einschränkenden Sichtverhältnissen durch Wetter, Dämmerung oder Dunkelheit, sind die Lichteinrichtungen eines Fahrzeuges einzuschalten.
§11 Fahrzeugzustand
Straßenverkehrsordnung
1. Der Fahrzeugführer ist für den Zustand seines Fahrzeugs verantwortlich.
2. Beim Auftreten von erheblichen Schäden, ist die Fahrt sofort zu unterbrechen und eine Weiterfahrt vor der Reparatur verboten.
3. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
3.1 Nach einem Unfall muss jeder Beteiligte anhalten, sich um entstandene Schäden und Verletzte kümmern und darf den Unfallort bis zur Klärung der Umstände nicht verlassen.
§12 Einsatzfahrzeuge
Straßenverkehrsordnung
1. Einsatzfahrzeuge mit aktivem Sondersignal sind von sämtlichen Regelungen der StVo befreit.
2. Nähert sich ein Einsatzfahrzeug mit aktivem Sondersignal, müssen alle Verkehrsteilnehmer am rechten Fahrbahnrand warten und das Einsatzfahrzeug passieren lassen. Dabei dürfen keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.